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   VGH Bayern, 29.03.2010 - 20 ZB 09.3243   

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https://dejure.org/2010,71402
VGH Bayern, 29.03.2010 - 20 ZB 09.3243 (https://dejure.org/2010,71402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.03.2010 - 20 ZB 09.3243 (https://dejure.org/2010,71402)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. März 2010 - 20 ZB 09.3243 (https://dejure.org/2010,71402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84

    Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 20 ZB 09.3243
    Die von den Beteiligten abgegebene übereinstimmende Erledigungserklärung der Hauptsache bewirkt zugleich auch die Erledigung des Antragsverfahrens auf Zulassung der Berufung (BVerwG vom 28.8.1985 BVerwGE 72, 93; BayVGH vom 13.2.2001 Az. 23 ZB 00.3105).
  • VGH Bayern, 22.08.2008 - 20 BV 08.1320

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Erlass einer neuen Beitrags- und

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 20 ZB 09.3243
    Billigem Ermessen entspricht es hier, die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen, weil er durch den Erlass einer neuen BGS/WAS vom 29. Januar 2010 aus der Sicht der Parteien gegebenenfalls erstmalig eine tragfähige Rechtsgrundlage für den angefochtenen Beitragsbescheid geschaffen, damit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung den Boden entzogen und den Kläger gleichsam klaglos gestellt hat (vgl. BayVGH vom 22.8.2008 Az. 20 BV 08.1320; vom 25.4.2007 Az. 23 B 06.3011; vom 20.7.2004 Az. 23 B 04.309; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.02.2001 - 23 ZB 00.3105
    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 20 ZB 09.3243
    Die von den Beteiligten abgegebene übereinstimmende Erledigungserklärung der Hauptsache bewirkt zugleich auch die Erledigung des Antragsverfahrens auf Zulassung der Berufung (BVerwG vom 28.8.1985 BVerwGE 72, 93; BayVGH vom 13.2.2001 Az. 23 ZB 00.3105).
  • VGH Bayern, 25.04.2007 - 23 B 06.3011
    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 20 ZB 09.3243
    Billigem Ermessen entspricht es hier, die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen, weil er durch den Erlass einer neuen BGS/WAS vom 29. Januar 2010 aus der Sicht der Parteien gegebenenfalls erstmalig eine tragfähige Rechtsgrundlage für den angefochtenen Beitragsbescheid geschaffen, damit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung den Boden entzogen und den Kläger gleichsam klaglos gestellt hat (vgl. BayVGH vom 22.8.2008 Az. 20 BV 08.1320; vom 25.4.2007 Az. 23 B 06.3011; vom 20.7.2004 Az. 23 B 04.309; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.11.1998 - 23 ZB 98.1573
    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 20 ZB 09.3243
    Das Verfahren ist deshalb einzustellen und das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 für unwirksam zu erklären (§ 125 Abs. 1, § 92 Abs. 3 VwGO analog; § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., RdNr. 15 zu § 161; Eyermann, VwGO, 11. Aufl., RdNr. 2 zu § 124 a, RdNr. 14 zu § 161; BayVGH vom 24.11.1998 Az. 23 ZB 98.1573).
  • VGH Bayern, 22.03.2011 - 20 B 10.2918

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Erlass neuer Abgabesatzungen

    Billigem Ermessen entspricht es hier, die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen, weil er durch den am 5. Oktober 2010 und 3. März 2011 erfolgten Erlass neuer Beitragssatzungen zur Entwässerungssatzung (BS/EWS) aus der Sicht der Parteien gegebenenfalls erstmalig eine tragfähige Rechtsgrundlage für den angefochtenen Beitragsbescheid geschaffen und damit den Kläger, der dieses Satzungswerk akzeptiert, gleichsam klaglos gestellt hat (st. Rspr. des Senats, vgl. BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 10.1045; vom 29.3.2010 Az. 20 ZB 09.3243; vom 22.8.2008 Az. 20 BV 08.1320).
  • VGH Bayern, 22.03.2011 - 20 B 10.2919

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Erlass neuer Abgabesatzungen

    Billigem Ermessen entspricht es hier, die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen, weil er durch den am 5. Oktober 2010 und 3. März 2011 erfolgten Erlass neuer Beitragssatzungen zur Entwässerungssatzung (BS/EWS) aus der Sicht der Parteien gegebenenfalls erstmalig eine tragfähige Rechtsgrundlage für den angefochtenen Beitragsbescheid geschaffen und damit den Kläger, der dieses Satzungswerk akzeptiert, gleichsam klaglos gestellt hat (st. Rspr. des Senats, vgl. BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 10.1045; vom 29.3.2010 Az. 20 ZB 09.3243; vom 22.8.2008 Az. 20 BV 08.1320).
  • VGH Bayern, 10.01.2011 - 20 B 10.798

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Erlass einer neuen Beitrags- und

    Billigem Ermessen entspricht es hier, die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen, weil er durch den am 6. Oktober 2010 erfolgten Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS/ZV) aus der Sicht der Parteien gegebenenfalls erstmalig eine tragfähige Rechtsgrundlage für den angefochtenen Beitragsbescheid geschaffen sowie diesen nach Maßgabe der neuen Abgabesatzung geändert und damit den Kläger, der dieses Satzungswerk akzeptiert (vgl. Schriftsatz vom 19.11.2010), gleichsam klaglos gestellt hat (st. Rspr. des Senats, vgl. BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 10.1045; vom 29.3.2010 Az. 20 ZB 09.3243; vom 22.8.2008 Az. 20 BV 08.1320).
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